Die Pflegeversicherung Seit dem 1.1.1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung, neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die fünfte Säule der Sozialversicherung. Wer erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung? Menschen die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, mindestens jedoch für voraussichtlich 6 Monate, in erheblichem Maße Hilfe benötigen. Die Feststellung ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, trifft der Medizinische Dienst. Entsprechend der Häufigkeit des Hilfebedarfs und des Zeitaufwands für die tägliche Pflege wird nach drei Pflegestufen unterschieden. |
Die Pflegestufen (I-III) Pflegestufe I Mindestens einmal täglich Hilfestellung für pflegerische Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zeitaufwand für Hilfebedarf: Pflegestufe II Mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Pflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe bei hauswirtschaftlicher Versorgung. Zeitaufwand für Hilfebedarf: Pflegestufe III Die Hilfe muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, benötigt werden. D.h. die Pflegeperson hat in ständiger Bereitschaft zu stehen. Diese Bereitschaft wird aber nur berücksichtigt, wenn es auch wirklich zu
Einsätzen in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) kommt. Zeitaufwand für Hilfebedarf: Wann ist Nacht? Das Bundessozialgericht entschied in einem Verfahren zwischen einem Kläger und einer Versicherung wie folgt: Ein nächtlicher Hilfseinsatz liegt dann vor, wenn dieser zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr objektiv erforderlich ist. Z.B. ist eine Beobachtung alleine keine Hilfeleistung im Sinne des Gesetzes, jedoch z.B. das Führen zur Toilette. Es ist nicht notwendig, dass die Hilfsperson jedoch ihren Schlaf unterbrechen muss. Wird z.B. eine Hilfe gegen 22.30 und/oder gegen 5.30 erforderlich sein, so ist geschieht dies in der Nacht. (Urteil v. 30.3.2000/Az.: B 3 P 10/99 R) Der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung wird bei allen drei Pflegestufen auf tägliche Durchschnittswerte umgerechnet und so zur Pflegezeit hinzugerechnet. |
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